Einhalten der Ausbildungspflicht bei Anschlagen von Lasten an Kranen.

«Anschlagen von Lasten an Kranen» fällt unter die Kategorie «Arbeiten mit besonderen Gefahren». Diese Arbeiten dürfen nur durch entsprechend ausgebildete Personen ausgeführt werden. Eine blosse Anleitung oder Instruktion genügt nicht beziehungsweise nicht mehr.

Ab 01. April überprüft die Suva die Baustellen zu folgenden Themen:

  • Einhalten der Ausbildungspflicht bei Anschlagen von Lasten an Kranen
  • Einsatz von Sonnenschutzmassnahmen

Checkliste SUVA «Arbeiten im Freien bei Sonne und Hitze»

Factsheet SUVA «Anschlagen von Lasten»

Prospekt SUVA «10 lebenswichtige Regeln für das Anschlagen von Lasten»

Instruktionshilfe SUVA «10 lebenswichtige Regeln für da Anschlagen von Lasten»