Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten sollen einer Solarpflicht unterstehen

Die Mitglieder der Energiekommission des Nationalrates, der UREK-N, trafen sich am 23. und 24. Januar. Sie berieten unter anderem über eine Solarpflicht im Gebäudebereich, welche mit 13 zu neun Stimmen und einer Enthaltung befürwortet wurde. Geht es nach der Energiekommission, soll eine Solarpflicht künftig für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten gelten. Zudem sollen bis 2032 auch bestehende Bauten ab einer Gebäudefläche von 300 m2  mit einer Solaranlage ausgestattet werden, davon ausgenommen wären Wohngebäude. Eine Minderheit lehnt diese Massnahme ab. Eine Ersatzpflicht für elektrische Widerstandsheizungen oder Verpflichtungen zum energieeffizienten Betrieb von grossen Gebäuden fanden keine Mehrheit.

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Person installiert eine Solaranlage auf einem Dach bei Gebäudehülle Schweiz