Zusatzvereinbarung GAV

Anlässlich der Sektionspräsidenten-Konferenz vom 11. und 12. November 2022 in St. Gallen wurden die Präsidenten der Sektionen von Gebäudehülle Schweiz über die Löhne für das kommende Jahr 2023 informiert.

Die Löhne für das Jahr 2023 leiten sich ab aus dem geltenden GAV 2020 – 2023 im schweizerischen Gebäudehüllengewerbe (Anhang 6, Zusatzvereinbarungen).

Die Lohnbestimmungen und die Zusatzvereinbarung für das Jahr 2023 können hier anschauen und herunterladen.