Das Wichtigste in Kürze.

Der Bundesrat hat die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) am 18. Juni 2021 verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der BauAV ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva. Sie hat Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen in der Schweiz. Insgesamt sind über 70'000 Betriebe direkt betroffen. Die SUVA hat eine Übersicht mit allen Änderungen, den betroffenen Publikationen und FAQ erstellt, die Klarheit verschaffen sollte.

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Zudem hat die SUVA zusammen mit dem Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) zusätzliche Dokumente zum Thema Fassadengerüste erarbeitet:

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Bei Fragen zögern Sie nicht und melden Sie sich bitte bei Tom van Egmond oder Franziska von Rohr oder per Telefon 071 955 70 30.