Copyright
Das Copyright für sämtliche Inhalte dieser Website liegt bei Gebäudehülle Schweiz. 
 

Eckdaten Objektfotos
Das Copyright für sämtliche Objektfotos liegt bei Gebäudehülle Schweiz. Folgende Mitglieder-/ Partnerbetriebe von Gebäudehülle Schweiz waren am Bauprozess beteiligt:

Startseite | Partner GFT Fassaden AG, 9016 St. Gallen
Rubrik Mitgliedschaft | Mitglied Streule+Alder AG, 9400 Rorschach
Rubrik Dienstleistungen |  Mitglied E. Jörg AG, 3315 Bätterkinden
Rubrik Termine | Mitglied Weber Bedachungen, 8580 Amriswil
Rubrik Impressum | Mitglied Habisreutinger Gebäudehülle GmbH, 4950 Huttwil
 

e-Shop
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Kauf von Fachbüchern und Artikeln die Nutzungsbestimmungen und die AGB von Gebäudehülle Schweiz.

AGB

 

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gebäudehülle Schweiz 

1. Geltungsbereich
1.1 Allgemein
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die allgemeinen Rechte und Pflichten für jegliche geschäftlichen Verhältnisse zwischen der Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz Verband Schweizerischer Gebäudehüllen-Unternehmen (nachfolgend Gebäudehülle Schweiz) und dem «Kunden». Diese AGB finden in jedem Fall Anwendung soweit sie nicht durch einen individuellen Vertrag zwischen Gebäudehülle Schweiz und dem «Kunden» explizit schriftlich ausgeschlossen wurden.

1.2 Ausschluss
Explizit ausgenommen von diesen AGB sind folgende Verhältnisse:

  • Mitgliedschaft bei Gebäudehülle Schweiz;
  • Partnerschaften mit Gebäudehülle Schweiz;
  • Auftragsrechtliche Verhältnisse;
  • Arbeitsrechtliche Verhältnisse;

1.3 Angebote von Gebäudehülle Schweiz
Gebäudehülle Schweiz bietet ihren Kunden diverse Angebote, Dienstleistungen, Produkte, Kooperationen oder ähnliches (nachfolgend Angebote) an. Diese Angebote können mit weiterführenden, über diese AGB hinausgehenden, «Besonderen Bedingungen oder Nutzungsbestimmungen (EDV-Lizenzen / Viewer-Lizenzen) » geregelt sein, welche die jeweiligen spezifischen Verhältnisse abdecken.

Diese AGB finden ausdrücklich, jedoch nicht ausschliesslich, auf folgende Angebote Anwendung:

  • Nutzung der Webseite
  • Veranstaltungen und Kurse
  • Gebäudehülle e-Shop
  • EDV-Lizenzen
  • Viewer-Lizenzen

2. Rangfolge
Im Verhältnis zwischen Gebäudehülle Schweiz und dem Kunden gestaltet sich die Rangfolge wie folgt:
1. 
Individueller schriftlicher Vertrag
2. Besondere Bestimmungen / Nutzungsbestimmungen
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Besonderen Bestimmungen / Nutzungsbestimmungen sind diesen AGB vorrangig, soweit die Besonderen Bestimmungen / Nutzungsbestimmungen nicht explizit für einzelne Bestimmungen einen Rangrücktritt vorsehen.

3. Ausschluss von Kunden-AGB
Sollte der Kunde eigenen AGB haben, so werden diese hiermit ausdrücklich wegbedungen, sofern in einem individuellen Vertrag nicht explizit anders schriftlich vereinbart.

4. Datenschutz
Sämtliche Bestimmungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von Gebäudehülle Schweiz. Die Datenschutzerklärung bildet integrierten Bestandteil zu diesen AGB, den Besonderen Bedingungen und den Nutzungsbestimmungen und ist auf jegliche Verhältnisse zwischen Gebäudehülle Schweiz dem Kunden anwendbar. Die Datenschutzerklärung selbst kann einen weiteren Anwendungsrahmen als diese AGB umfassen und wird nicht durch die Anwendbarkeit dieser AGB eingeschränkt.
Wo für die rechtmässige Datenbearbeitung nötig, wird eine explizite Einwilligungserklärung beim Kunden eingeholt.

5. Abtretung von Forderungen
Abtretungen von Forderungen gegenüber Gebäudehülle Schweiz sind nur unter Zustimmung von Gebäudehülle Schweiz zulässig. Demgegenüber behält sich Gebäudehülle Schweiz das Recht vor, allfällige Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.

Darüber hinaus kann der Kunde allfällige weitere Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit Gebäudehülle Schweiz ohne schriftliche Zustimmung von Gebäudehülle Schweiz nicht übertragen. Dahingegen kann Gebäudehülle Schweiz seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (oder auch nur deren Ausübung bzw. Erfüllung) auf Dritte übertragen, sofern und solange dem Anwender daraus kein Nachteil entsteht.

6. Haftung
Soweit in den Besonderen Bedingungen keine weitergehenden Haftungsbestimmungen vereinbart werden, gilt in jedem Falle Folgendes:
Gebäudehülle Schweiz haftet aus der Verletzung einer Vereinbarung zu welcher diese AGB oder allfällige Besondere Bedingungen anwendbar erklärt wurden nur für Grobfahrlässigkeit und Absicht. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet Gebäudehülle Schweiz nur für direkte Schäden, nicht aber indirekte oder Folgeschäden.
Die maximale Haftungssumme ist begrenzt auf die vom Kunden bezahlte Vergütung. Ist die Vergütung periodisch regelmässig zu leisten beschränkt sich die Haftungssumme auf die bezahlte Vergütung der Periode in welcher der Schaden entstanden ist.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht – Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die vollständig oder teilweise ungültige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen oder fehlenden Regelung möglichst nahekommt.
7.2 Verbindliche Fassung der AGB
Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Begründung eines Verhältnisses zu Gebäudehüllen Schweiz gültige Fassung dieser AGB in deutscher Sprache. Ausnahmen gelten dann, wenn Änderungen aufgrund von behördlichen oder gesetzlichen Anordnungen erfolgen.
7.3 
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und des internationalen Privatrechts oder weiteren Kollisionsnormen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Gebäudehülle Schweiz
7.4 Kontakt
Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz
Verband Schweizerischer Gebäudehüllen-Unternehmen
Lindenstrasse 4
9240 Uzwil
T 071 955 70 30 | F 071 955 70 40
Email info@gebäudehülle.swiss

Handelsregister | CH32050167959
MWST | CHE 107.894.888 MWST
UID | CHE 107.894.888
IBAN | CH19 0690 0016 0083 1870 5

 

B) Besondere Bestimmungen zur Nutzung der Webseite

1. VerständniserklärungMit dem Zugriff auf die Webseiten von Gebäudehüllen Schweiz und allen ihren Unterseiten (zusammen nachfolgend die «Webseiten») erklären Sie, dass Sie die folgenden besonderen Bedingungen betreffend des Zugriffs auf die Webseiten von Gebäudehüllen Schweiz (nachfolgend die «Bedingungen») verstanden haben und damit einverstanden sind. Wenn Sie mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sind, unterlassen Sie den weiteren Zugriff auf die Webseiten.

2. Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und Hinweise richten sich an sämtliche Webseiten-Besucher (nachfolgend «Besucher» genannt) der Website der Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz (nachfolgend «GHCH» genannt). Mit dem Zugriff auf die Website der GHCH erklärt der Besucher, die Nutzungsbestimmungen vollständig gelesen zu haben und diesen in sämtlichen Punkten zuzustimmen. Darüber hinaus gelten die AGB von Gebäudehülle Schweiz.

3. Kein Angebot
Die auf der Website der GHCH veröffentlichen Texte, Informationen und Publikationen haben – sofern nicht explizit anders vermerkt – rein informativen Charakter und sind weder verbindliche Empfehlungen, noch stellen sie ein Angebot dar. Ferner beinhalten sie in keiner Weise irgendwelche Zusicherungen, aus denen die GHCH haftbar gemacht werden könnte. Sämtliche auf der Website der GHCH angebotenen Waren, Tools, Dienstleistungen etc. (inklusive Kursen und dergleichen) richten sich ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

4. Immaterialgüterrechte
Der gesamte Inhalt (Markenrechte, Urheber- und andere Rechte) der Website ist – wenn nicht anders erwähnt oder aus den Umständen erkennbar – Eigentum der GHCH. Durch die Möglichkeit zur Nutzung der Website wird weder eine Lizenz noch ein Recht zur Nutzung einer eingetragenen Marke, eines Bildes oder Logos eingeräumt.

Sämtliche auf der Website der GHCH aufgeschalteten Texte, Downloads, Informationen und dergleichen sind – auch ohne expliziten Copyrightvermerk – urheberrechtlich geschützt. Nachdrucke und Kopien dürfen nur mit expliziter schriftlicher Genehmigung der GHCH erfolgen. Das Abspeichern und/oder Ausdrucken unveränderter einzelner Passagen, Seiten beziehungsweise Bereichen der Website ist ausschliesslich zu Privatzwecken gestattet, und zwar insofern, als dass keinerlei Veränderungen vorgenommen werden und die Quelle (inklusive Abrufdatum) klar erkennbar angegeben ist.
Bei Zuwiderhandlungen und Missbräuchen jeglicher Art behält sich die GHCH ausdrücklich das Recht vor, rechtliche (zivilrechtliche wie auch strafrechtliche) Schritte einzuleiten sowie unter anderem Schadenersatzforderungen und anderweitige Forderungen geltend zu machen.

5. Downloads
Sämtliche Downloads sind urheberrechtlich geschützt. Der Besucher erhält das einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die angebotenen Titel ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch gemäss Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.
Dem Besucher wird gestattet, Dateien herunterzuladen und ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch auf eigenen Endgeräten seiner Wahl zu speichern. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, die heruntergeladenen Dateien in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in anderen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder anderweitig für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Bei Zuwiderhandlungen und Missbräuchen jeglicher Art behält sich die GHCH ausdrücklich das Recht vor, rechtliche (zivilrechtliche wie auch strafrechtliche) Schritte einzuleiten sowie unter anderem Schadenersatzforderungen und anderweitige Forderungen geltend zu machen.
Alle in der Rubrik Downloads enthaltenen Unterlagen (Texte, Merkblätter und dergleichen) wurden sorgfältig geprüft und werden laufend aktualisiert. Diese haben – sofern nicht explizit anders vermerkt – aber einen rein informativen sowie unterstützenden Charakter und sind weder verbindliche Empfehlungen noch abschliessende Richtlinien oder gar Zusicherungen. Die GHCH übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Nutzung der Downloads liegt vielmehr in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Anwenders.
Die Bestimmungen zu kostenpflichtigen Downloads finden sich in den Besonderen Bedingungen zum e-Shop.

6. «Mein Konto» Funktion
Die «Mein Konto» Funktion (auch Mitgliederbereich) steht grundsätzlich jedem Kunden (nicht Besucher) von Gebäudehülle Schweiz zur Verfügung. Im Mein Konto Bereich können von Seiten Gebäudehülle Schweiz Informationen mit dem Kontoinhaber geteilt werden. Insbesondere Dokumente oder Informationen betreffend seine Mitglied-/Partnerschaft bei bzw. mit Gebäudehülle Schweiz, die Kommissionszugehörigkeit oder auch ein Abbild der Historie über die vom Kunden getätigten Käufe bei Gebäudehülle Schweiz.

7. Vollständigkeit der Webseite
Gebäudehülle Schweiz achtet sorgfältig darauf, die Informationen auf den Webseiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genauestens zu überprüfen. Aufgrund des öffentlichen Charakters des Internets können weder Gebäudehülle Schweiz noch ihre allfälligen Vertragspartner eine Zusicherung oder Garantie auf Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit von Daten und/oder Inhalten (Attachments) bzw. Fehlerfreiheit der vermittelten oder zur Verfügung gestellten Informationen, Software, Applikationen, Dokumente, Berechnungsergebnisse oder anderer Angaben abgeben. Der Webauftritt wird regelmässig auf den neuesten Stand der Technik gebracht und inhaltlich aktualisiert.

8. E-Shop
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Kauf von auf dieser Website angebotenen Waren jeglicher Art zusätzlich die anwendbaren Besonderen Bedingungen zum e-Shop.

9. Haftungsausschluss
Alle Texte und Links wurden sorgfältig geprüft und werden laufend aktualisiert. Die GHCH und ihre Vertragspartner sind bemüht, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen bereitzustellen. Die GHCH und ihre Vertragspartner können aber keinerlei Gewährleistung, Verantwortung, Garantie oder Haftung dafür übernehmen, dass die auf dieser Website bereitgestellten Informationen richtig, genau, vollständig oder aktuell sind.
Die GHCH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Informationen auf dieser Website zu ändern, verpflichtet sich aber umgekehrt in keiner Weise dazu, die enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Alle Links zu externen Anbietern wurden zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme auf ihre Richtigkeit überprüft, dennoch haften die GHCH sowie ihre Vertragspartner nicht für Inhalte und die Verfügbarkeit von Websites, die über die Hyperlinks zu erreichen sind.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die durch Inhalte verknüpfter Seiten entstehen, haftet allein der Betreiber der Website, auf welche verwiesen wird. Dabei ist es gleichgültig, ob der Schaden direkter, indirekter oder finanzieller Natur ist oder ein sonstiger Schaden vorliegt, der sich aus Datenverlust, Nutzungsausfall oder anderen Gründen aller Art ergeben könnte.
Gebäudehülle Schweiz haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden und/oder Folgeschäden, die aufgrund des Gebrauchs von Software, Informationen, Dokumenten und/oder anderen Angaben aus den Webseiten oder durch den Zugriff über Links auf den Webseiten auf andere Drittwebseiten entstehen. Eine Haftung wird namentlich (aber nicht abschliessend) ausgeschlossen für Übermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen oder Unterbrechungen des Telefonnetzes/Internetzuganges, rechtswidrige Eingriffe in Einrichtungen der Netze, Einschmuggeln von Viren, Kopieren und Verfälschen von Daten und Inhalten, Überlastung der Netze, Nichterkennen von Fälschungen, allfällige Legitimationsmängel sowie mutwillige oder zufällige Blockierung elektronischer Zugänge durch Dritte.
Jegliche Haftung von Gebäudehülle Schweiz (einschliesslich Fahrlässigkeit) für Schäden und/oder Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Webseiten und/oder deren Benutzung (bzw. aus der Unmöglichkeit des Zugriffs und/oder der Benutzung) ergeben, ist ausgeschlossen.

10. Links zu anderen Webseiten
Gebäudehülle Schweiz überprüft die mit den Webseiten verlinkten Webseiten Dritter nicht und ist nicht verantwortlich für deren Inhalt. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen weiteren Webseiten erfolgt auf eigenes Risiko.

11. Datensicherheit und Datenübermittlung
Bitte beachten Sie, dass das Internet öffentlich zugänglich ist. Die freiwillige Preisgabe von persönlichen Informationen über das Internet erfolgt auf eigenes Risiko. Ihre Daten können insbesondere im Datenaustausch und beim Aufrufen von Webseiten verloren gehen und/oder in die Hände Unbefugter gelangen. Gebäudehülle Schweiz schützt Ihre Personendaten durch angemessene Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten. Gebäudehülle Schweiz übernimmt jedoch keine Verantwortung und/oder Haftung für die Datensicherheit.
Dies gilt insbesondere für die Korrespondenz mit Gebäudehülle Schweiz per E-Mail. E-Mail-Nachrichten sind wie Postkarten: Sie gewährleisten keinerlei Sicherheit und können auch von Unbefugten eingesehen werden. Aus diesem Grund sollten auf elektronischem Weg keine vertraulichen und/oder rechtlich geschützten Informationen übermittelt werden. Wer mit Gebäudehülle Schweiz via E-Mail in Kontakt tritt, gibt Gebäudehülle Schweiz die Erlaubnis, ebenfalls auf dem elektronischen Weg zu kommunizieren.

12. Datenschutz
Sämtliche der Gebäudehülle Schweiz über die Webseiten zugänglich gemachten Personendaten werden gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz (inkl. Bestimmungen zu Cookies) finden sich in der Datenschutzerklärung, welche Bestandteil dieser Bedingungen ist. In der Mein Konto Funktion (Ziffer 6) können Kundenspezifische Daten abgelegt werden (Unternehmen, Anzahl, Mitarbeitende, Stammdaten, Einkaufshistorie, Anzahl Lernende).

13. Soziale Netzwerke
Gebäudehülle Schweiz bindet auf den Webseiten diverse Social Media Plugins ein (u.a. bindet Gebäudehülle Schweiz folgende Netzwerkanbieter ein: Facebook, YouTube, LinkedIn, Twitter, Instagram). Die sozialen Netzwerke sind an ihrem jeweiligen Logo und/oder ihrer jeweiligen Bezeichnung erkennbar. Die jeweiligen Markenkennzeichen der Netzwerkanbieter sind markenrechtlich geschützt und gehören nicht Gebäudehülle Schweiz. Die Verwendung der Social Media Plugins geschieht auf eigene Verantwortung. Weitere Bestimmungen zum Datenaustausch durch die jeweiligen Netzwerkanbieter finden sich in der Datenschutzerklärung zur Nutzung der Webseiten von Gebäudehülle Schweiz.

 

C) Besondere Bedingungen zum e-Shop

siehe separate Seite

 

D) Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen und Kurse

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Besonderen Bedingungen zu Veranstaltungen und Kursen (nachfolgend BB Veranstaltungen) regeln das Verhältnis zwischen Gebäudehülle Schweiz und dem Kunden in Bezug auf die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen von Gebäudehülle Schweiz. Darüber hinaus gelten die AGB von Gebäudehülle Schweiz.

2. Anmeldung
2.1 Anmeldefrist und -bestätigung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Kursen erfolgt entsprechen den Ausschreibungsunterlagen. Die angegebenen Fristen sind für die rechtzeitige Anmeldung zwingend einzuhalten. Die Kopie einer Email- oder Faxanmeldung für eine Veranstaltung oder einen Kurs ist keine Bestätigung, welche zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Kurs berechtigt. Die Zulassung zur Teilnahme wird von Gebäudehülle Schweiz zum gegebenen Zeitpunkt nach Eingang der Anmeldung zugestellt.
2.2 
Verbindlichkeit der Anmeldung und Rücktritt
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende, die Tagungs- oder Kursgebühr vor Start der Veranstaltung einzuzahlen. Bei vorzeitigem Rücktritt oder Nichtteilnahme hat Gebäudehülle Schweiz das Recht, eine Annullationsgebühr einzufordern: das heisst bei Rücktritt 14 - 8 Tage vor der Veranstaltung die Hälfte der Teilnahmegebühren, bei Rücktritt 7 Tage oder weniger bzw. Abwesenheit werden die kompletten Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Ausnahmen von diesen Bestimmungen, bspw. im nachgewiesenen Krankheitsfall, liegen im Ermessen von Gebäudehülle Schweiz.

3. Datenschutzbestimmungen
3.1 Information zur Datenbearbeitung
Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen und Kursen gilt die Datenschutzerklärung von Gebäudehülle Schweiz. Ergänzend dazu gelten zudem folgend Bestimmungen.
3.2 
Datenkategorien und Zweck der Datenbearbeitung
Im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung werden durch Gebäudehülle Schweiz folgende personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erhoben. Vorname, Namen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, sowie das Unternehmen für welches die Teilnehmenden tätig sind. Die Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung (insbesondere Durchführung der Veranstaltung, Rechnungsstellung) als auch zu Informationszwecken (insbesondere Informationen zur Veranstaltung, Newslettermarketing, Zustellung von Fachinformationen, Direktmarketing) verwendet. Sind im Rahmen der Veranstaltung Hotelübernachtungen vorgesehen, können die Daten an die entsprechenden Hotels zu Buchungs- und Abwicklungszwecken weitergeben werden.
Während der Veranstaltung können weitere personenbezogenen Daten in Form von Fotografien und/oder Filmaufnahmen von den Teilnehmenden erhoben werden. Diese Aufnahmen können von Gebäudehülle Schweiz über diverse Kanäle (Webseite, Zeitschrift Gebäudehülle usw.) öffentlich gemacht werden. Sollten sie mit dieser Datenbearbeitung (Fotografie/Filmaufnahmen) nicht einverstanden sein, bitten wir sie dies Gebäudehülle Schweiz bis spätestens Ende Veranstaltung mitzuteilen.

4. Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Entscheid von Gebäudehülle Schweiz
Sollte Gebäudehülle Schweiz aus eigener Entscheidung heraus zum Schluss kommen, dass eine Veranstaltung oder ein Kurs nicht durchgeführt wird, so werden die bereits bezahlten Gebühren umgehend (innerhalb von 30 Werktagen) zurückerstattet. Ausnahmen davon sind in Ziffer 11 geregelt. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz oder anderweitige Ansprüche gegenüber Gebäudehülle Schweiz bestehen nicht.

5. Nichtdurchführung der Messe u.a. aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt
Eine Absage einer Veranstaltung oder eines Kurses, kann jederzeit aufgrund nachfolgender Gründe erfolgen:
a)Aufgrund höherer Gewalt;
b) Aufgrund einer von Gebäudehülle Schweiz unverschuldeten behördlichen Anordnung zur Nichtdurchführung der Veranstaltung oder des Kurses;
c) 
Aufgrund einer Bedrohung von Leib und Leben, der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit wie bspw. im Falle einer Pandemie/Epidemie, Terroranschlägen, Krieg, Cyberattacken, Drohungen gegen Gebäudehülle Schweiz oder die Veranstaltungs- und Kurslokalitäten, Feuer, Wasserschäden, Gas- oder andere Gefährdungen durch Giftstoffe oder ähnlichen Ereignissen oder
d) Aufgrund einer fehlenden oder mangelhaften Veranstaltungs- oder Kurslokalität (bspw. abgebrannt oder eingestürzt) oder aufgrund des Konkurses des Vermieters der Veranstaltungs- oder Kurslokalität;
e) Aufgrund eines behördlich angeordneten Schutzkonzepts (im Falle einer Pandemie oder Epidemie oder anderen Seuchen und Krankheiten), welches sich nicht mit verhältnismässigen Mittel umsetzen lässt oder
f) 
wenn die Veranstaltung oder der Kurs abgesagt oder abgebrochen werden muss aufgrund anderer Umstände als die in lit. a bis e genannten, vorliegen, aufgrund derer sich eine Durchführung der Veranstaltung wie vorgesehen für Gebäudehülle Schweiz als unzumutbar erweist, und welche weder von Gebäudehülle Schweiz noch vom Kunden vorhergesehen werden konnte.

Unabhängig davon wann die Kommunikation über die Nichtdurchführung erfolgt (dies gilt auch im Falle des Abbruches einer laufenden Veranstaltung oder eines laufenden Kurses) wird jegliche Haftung auf Seiten Gebäudehülle Schweiz, soweit gesetzlich zulässig (im Minimum leichte und mittlere Fahrlässigkeit), ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren oder anderen Pauschalpreisen ist ausgeschlossen. Bei Gebäudehülle Schweiz entstandene Kosten können dem Aussteller in Rechnung gestellt werden.

6. Weisungen während der Veranstaltung
Weisungen von Gebäudehülle Schweiz (insbesondere im Rahmen von Gefahrensituationen) während der Veranstaltung, sind strikte Folge zu leisten.

 

E) Nutzungsbestimmungen für EDV-Lizenzen

1. Gegenstand der Bestimmung
Gegenstand dieser Nutzungsbestimmungen bildet die entgeltliche Übertragung von Nutzungsrechten an den Kalkulationsstammdaten für die in der Datennutzungs-Lizenzvereinbarung bezeichneten EDV-Kataloge.
Nutzung im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes vollständige oder teilweise Einlesen oder Übermitteln von Kalkulationsstammdaten in die EDV-Anlage des EDV-Anwenders zur Erstellung und Berechnung von Baudokumenten.
Die Lizenz berechtigt zur Datennutzung an einem Geschäftsstandort. Für die Benützung an einem anderen Geschäftsstandort (z.B. Zweigniederlassung, Filiale, Tochtergesellschaft etc.) ist ein weiterer Datennutzungslizenzvertrag abzuschliessen. Für die Rabattstaffelung sind nur die Nutzer an einem Geschäftsstandort relevant; eine Kumulation über mehrere Standorte ist nicht möglich.

2. Lizenzgebühren
Für die Benützung der Kalkulationsstammdaten bezahlt der EDV-Anwender an Gebäudehülle Schweiz eine jährliche Benützungsgebühr gemäss Preisliste für EDV-Lizenzen. Diese Gebühr umfasst die jährliche Benutzung der in der Datennutzungs-Lizenzvereinbarung bezeichneten lizenzierten EDV­ Katalogen, unabhängig davon, ob für das Rechnungsjahr eine neue Version oder eine neue Teilversion geliefert wurde. Wenn mehrere Nutzer mit den Daten arbeiten, wird eine zusätzliche Gebühr pro Nutzer fällig. Detail dazu entnehmen Sie bitte aus der Preisliste EDV-Lizenzen. Dies nach dem Concurrent-User-Lizenzmodell (dieses Lizenzmodell beschreibt in der Informationstechnologie eine Lizenzierungsform, bei der die maximale Anzahl der Nutzer festgelegt wird, die gleichzeitig auf die lizenzierten EDV-Kataloge zugreifen dürfen).
Bei der erstmaligen Installation der Kalkulationsstammdaten werden die jährlichen Benüt­ zungsgebühren anteilmässig pro laufenden Monat verrechnet.
Die Höhe der Benützungsgebühren wird von Gebäudehülle Schweiz jährlich neu festgelegt und dem EDV-Anwender bis spätestens am 1. September des Vorjahres bekannt gegeben. Kündigt der EDV­ Anwender alsdann nicht gemäss Ziff. 10 gelten die neuen Benützungsgebühren. Während der ersten festen Vertragsdauer (vgl. Ziff. 10) bildet die Festsetzung neuer Benützungsgebühren keinen Kündigungsgrund.
Die Lizenzgebühr ist für jeden Normrezeptur-Katalog gleich und beträgt ohne Rabatt und Faktoren­ Zuschlag pro Katalog:
Mitglied Gebäudehülle Schweiz = CHF 330.- exkl. MwSt
Partnerverband (Holzbau Schweiz, SGUV, Pavidensa, SFHF) = CHF 420.- exkl. MwSt
Nichtmitglieder = CHF 850.-  exkl. MwSt
Es steht Gebäudehülle Schweiz frei, die Kategorie Partnerverband zu erweitern, wenn eine Vereinbarung unter den Verbänden zustande kommt, wonach die Mitglieder beider Verbände von den gleichen Konditionen der jeweiligen Verbände profitieren können.

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt erstmals nach Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung. Die weitere Rechnungsstellung erfolgt jeweils anfangs Jahr. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar netto innert 30 Tagen. Kommt der EDV-Anwender mit der Bezahlung der Lizenzgebühr in Verzug, so hat Gebäudehülle Schweiz das Recht, die Vereinbarung fristlos aufzulösen. Gebäudehülle Schweiz behält sich ausdrücklich das Recht vor, EDV-Lizenzen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.

4. Benutzung der Kalkulationsstammdaten mit Anwenderprogrammen
Die Benutzung der Anwenderprogramme ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Dafür sind mit den von Gebäudehülle Schweiz zertifizierten EDV-Anbietern entsprechende Verträge abzuschliessen. Der EDV-Anbieter muss eine gültige Vereinbarung mit Gebäudehülle Schweiz abgeschlossen haben.

5. Rechte an den Kalkulationsstammdaten, Ausschluss der Weitergabe
Die Rechte an den Kalkulationsstammdaten bleiben bei Gebäudehülle Schweiz, sofern und soweit sie mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich an den EDV-Anwender übertragen werden. Der EDV-Anwender verpflichtet sich, die Stammdaten nur im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden. Eine Weitergabe oder das zur Verfügung stellen an Dritte ist nicht zulässig. Bei allfälligen Verletzungen dieser Bestimmungen ist Gebäudehülle Schweiz ermächtigt, von seinen gesetzlichen und vertraglichen Rechten, insbesondere gemäss Ziff. 10 nachstehend, Gebrauch zu machen.

6. Rechte an den CRB-Texten
Die EDV-Anwender sind berechtigt, die auf den (RB-Standards aufbauenden Produkte auch zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen (Devis) zu nutzen. Gebäudehülle Schweiz entschädigt hierfür CRB einmal jährlich. Eine andere als in diesem Vertrag vereinbarte Nutzung ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von CRB, in Abhängigkeit von der Art und dem Umfang der gewünschten Nutzung, und gegen Entgelt zulässig.
Der Bezug der NPK-Daten erfolgt mittels eines von CRB dafür zur Verfügung gestellten Lizenzschlüssels. Dabei kann Gebäudehülle Schweiz seinem EDV-Anwender diesen direkt zugänglich machen, ohne dass CRB die EDV-Anwender-Angaben (Name, Adresse, etc.) erfährt. Gebäudehülle Schweiz ist jedoch verpflichtet, die Lizenzadministration so zu führen, dass bei Bedarf über die Lizenzschlüssel die Kunden eindeutig identifiziert werden können und so bei Rückfragen seitens CRB (z.B. bei vermutetem Lizenzmissbrauch) diese Kunden-Angaben zugänglich gemacht werden können und dürfen.

7. Datenauslieferung
Die in der Regel jährlich angepassten Kalkulationsstammdaten werden von Gebäudehülle Schweiz so aufbereitet, dass diese dem EDV-Anwender Mitte Januar des Folgejahres per Webservices zur Verfügung stehen. Erfolgt die Aufbereitung der Kalkulationsstammdaten durch Verschulden von Gebäudehülle Schweiz mit Verspätung, so werden von Gebäudehülle Schweiz folgende Preisreduktionen auf den jährlichen Benützungsgebühren gewährt:
1 Monat = 2%
2 Monate = 4%
3 Monate = 9%
5 Monate = 12%
6 Monate und mehr = 15%
Diese Preisreduktionen gelten sämtliche allfälligen Verspätungs- und sonstige Schäden pauschal und endgültig ab; Gebäudehülle Schweiz trifft keine wie auch immer geartete weitergehende Haftung.
Für von EDV-Anbietern, sonstigen Dritten oder durch höhere Gewalt verursachte verspätete Auslieferungen der Anwenderprogramme kann Gebäudehülle Schweiz nicht haftbar gemacht werden.

8. Fehler in den Kalkulationsstammdaten/ Haftung Gebäudehülle Schweiz bzw. Haftungs-Ausschluss
Für die Qualität der Kalkulationsstammdaten garantiert Gebäudehülle Schweiz ausschliesslich insofern, als allfällig auftretende Fehler bei deren Feststellung direkt in den produktiven Daten bereinigt und aktualisiert werden.
Werden durch den Anwender Fehler festgestellt, so sind diese per E-Mail an info@gebäudehülle.swiss zu melden.
Der EDV-Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die in den Kalkulationsstammdaten enthaltenen Preise lediglich Richtgrössen darstellen. Diese können sich je nach Marktlage erheblich von den aktuellen Marktpreisen unterscheiden, weshalb die enthaltenen Preise als Platzhalter zu verstehen sind. Die eingesetzten Kalkulationsdaten von Gebäudehülle Schweiz entbinden den EDV-Anwender nicht von seiner Pflicht, mit den betriebseigenen Kennzahlen die Daten von Gebäudehülle Schweiz zu überschreiben. Die Abklärung der jeweils aktuellen Marktpreise ist ausschliesslich Sache des EDV­ Anwenders. Gebäudehülle Schweiz übernimmt keinerlei Haftung für die Angemessenheit der in den Kalkulationsstammdaten enthaltenen Preisangaben.
Über die vorstehend definierte Haftung hinaus übernimmt Gebäudehülle Schweiz keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere nicht für Folgeschäden, die dem EDV-Anwender aufgrund fehlerhafter Daten entstehen. Ausgeschlossen ist überdies jegliche Haftung für von Gebäudehülle Schweiz beigezogene Hilfspersonen (wie etwa für Datenbearbeitung, Druckerei und dergleichen).
Für irgendwelche Schäden, die dem EDV-Anwender durch diesen Vertrag bzw. durch die Nutzung der überlassenen Daten selber und/oder gegenüber Dritten erwachsen, haftet Gebäudehülle Schweiz in jedem Fall (und stets vorbehältlich der ohnehin bestehenden, vorstehend vereinbarten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen) nur bis zum Betrag der vom EDV-Anwender für das letzte Jahr bezahlten Benützungsgebühr. 

9. Betriebsbereitschaft und Gebrauch
Eine allfällige Anpassung der von Gebäudehülle Schweiz gelieferten Stammdaten auf die eigene EDV­ Anlage ist vom EDV-Anwender vorzunehmen und geht zu seinen Lasten.
Der Einsatz der Stammdaten ist Sache des EDV-Anwenders und erfolgt auf seine eigene Verantwortung. Die gelieferten Kalkulationsstammdaten müssen aus Gewährleistungsgründen unveränderbar im Anwenderprogramm installiert sein. Will der EDV-Anwender Änderungen vornehmen, so ist zu diesem Zweck eine Kopie anzulegen. Es muss sichergestellt sein, dass immer ein unveränderter Datensatz im Anwenderprogramm zur Verfügung steht. Für vorgenommene Änderungen in der Datenkopie übernimmt Gebäudehülle Schweiz keine Haftung.

10. Vertragsdauer und Kündigung
Die vorliegende Lizenzvereinbarung beginnt mit dem Eintreffen des vom EDV-Anwender unterzeichneten Exemplars bei Gebäudehülle Schweiz und wird fest bis zum Ende des nächsten vollen Kalenderjahres abgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert er sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Der EDV-Anwender und Gebäudehülle Schweiz können diesen Lizenzvertrag durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr beenden. Aus wichtigen Gründen (insbesondere bei Verletzung von Abschnitt 3., 5., 6.) ist Gebäudehülle Schweiz jederzeit zur fristlosen Auflösung der Vereinbarung berechtigt.
Bei Beendigung dieser Datennutzungs-Lizenzvereinbarung ist der EDV-Anwender verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Kalkulationsstammdaten zu vernichten bzw. zu löschen und dies Gebäudehülle Schweiz innerhalb 30 Tagen schriftlich zu bestätigen. Gebäudehülle Schweiz behält sich zu jeder Zeit das Recht auf Kontrolle über die vollständige Löschung der Kalkulationsstammdaten beim EDV-Anwender vor. Der EDV-Anwender gewährt Gebäudehülle Schweiz zu diesem Zweck das volle Zutritts- bzw. Zugangsrecht, welches die Kontrolle ermöglicht, insbesondere zu Räumlichkeiten und EDV-Anlagen.

11. Schlussbestimmungen
Der EDV-Anwender kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Gebäudehülle Schweiz nicht übertragen. Hingegen kann Gebäudehülle Schweiz seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (oder auch nur deren Ausübung bzw. Erfüllung) auf Dritte übertragen, sofern und solange dem EDV-Anwender daraus kein Nachteil entsteht.
Ferner gelten die AGB von Gebäudehülle Schweiz sowie die Datenschutzerklärung von Gebäudehülle Schweiz.

 

F) Nutzungsbestimmungen für Viewer-Lizenzen

1. Gegenstand der Bestimmung
Gegenstand dieser Nutzungsbestimmungen bildet die entgeltliche Übertragung von Leserechten an den Kalkulationsstammdaten für die in der Datennutzungs-Lizenzvereinbarung bezeichneten e-Kataloge.
Die Lizenz berechtigt zur Datennutzung einer Firma an einem Geschäftsstandort, für jede Firma einer Firmengruppe sind je separate Lizenzen zu lösen.

2. Viewer-Lizenzgebühren
Für die Benützung der e-Kataloge per Web-Applikation bezahlt der Anwender an Gebäudehülle Schweiz eine jährliche Benützungsgebühr gemäss der Preisliste für e-Kataloge. Diese Gebühr umfasst die jährlichen Viewer-Rechte der lizenzierten e-Kataloge, unabhängig davon, ob für das Rechnungsjahr eine neue Version oder eine neue Teilversion geliefert wurde.
Die Höhe der Benützungsgebühren wird von Gebäudehülle Schweiz jährlich neu festgelegt und dem Anwender bis spätestens am 1. September des Vorjahres bekannt gegeben. Kündigt der Anwender als dann nicht gemäss Ziff. 7, gelten die neuen Benützungsgebühren. Während der ersten festen Vertragsdauer (vgl. Ziff. 7) bildet die Festsetzung neuer Benützungsgebühren keinen Kündigungsgrund.
Beim erstmaligen Bezug der e-Kataloge werden die jährlichen Benützungsgebühren wie folgt verrechnet:
01.01.20xx bis 30.04.20xx zu 100 %
01.05.20xx bis 31.08.20xx zu 66 %
01.09.20xx bis 31.12.20xx zu 33 %
Die Viewer-Lizenzgebühr ist für jeden e-Katalog gleich und beträgt pro Katalog:
Mitglied Gebäudehülle Schweiz = CHF 75.- exkl. MwSt
Partnerverband (Holzbau Schweiz, SGUV, Pavidensa, SFHF) = CHF 90.- exkl. MwSt
Nichtmitglieder = CHF 125.-  exkl. MwSt
Inhaber einer EDV-Lizenz erhalten einen Rabatt auf das entsprechende Kapitel. Dessen Höhe richtet sich nach den jeweiligen Angaben im Bestell-Formular. Weitere Rabatte (insbesondere Mengen- bzw. Gruppenrabatte) bestehen nicht.
Es steht Gebäudehülle Schweiz frei, die Kategorie Partnerverband zu erweitern, wenn eine Vereinbarung unter den Verbänden zustande kommt, wonach die Mitglieder beider Verbände von den gleichen Konditionen der jeweiligen Verbände profitieren können.

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt erstmals nach Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung. Die weitere Rechnungsstellung erfolgt jeweils anfangs Jahr. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar netto innert 30 Tagen. Kommt der Anwender mit der Bezahlung der Lizenzgebühr in Verzug, so hat Gebäudehülle Schweiz das Recht, die Vereinbarung fristlos aufzulösen. Gebäudehülle Schweiz behält sich ausdrücklich das Recht vor, Lese-Lizenzen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.

4. Rechte an den Kalkulationsstammdaten, Ausschluss der Weitergabe
Die Rechte an den Kalkulationsstammdaten bleiben bei Gebäudehülle Schweiz, sofern und soweit sie mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich an den Anwender übertragen werden. Der Anwender verpflichtet sich, die Stammdaten nur im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden. Eine Weitergabe oder das zur Verfügung Stellen an Dritte ist nicht zulässig. Bei allfälligen Verletzungen dieser Bestimmungen ist Gebäudehülle Schweiz ermächtigt, von seinen gesetzlichen und vertraglichen Rechten, insbesondere gemäss Ziff. 7 nachstehend, Gebrauch zu machen.

5. Datenauslieferung
Die in der Regel jährlich angepassten Kalkulationsstammdaten werden von Gebäudehülle Schweiz so aufbereitet, dass diese dem Anwender Mitte Januar des Folgejahres auf der Web-Applikation zur Verfügung stehen. Erfolgt die Aufbereitung der Kalkulationsstammdaten durch Verschulden von Gebäudehülle Schweiz mit Verspätung, so werden von Gebäudehülle Schweiz folgende Preisreduktionen auf den jährlichen Benützungsgebühren gewährt:
1 Monat = 2%
2 Monate = 4%
3 Monate = 9%
5 Monate = 12%
6 Monate und mehr = 15%
Diese Preisreduktionen gelten sämtliche allfälligen Verspätungs- und sonstige Schäden pauschal und endgültig ab; Gebäudehülle Schweiz trifft keine wie auch immer geartete weitergehende Haftung. Für von EDV-Anbietern, sonstigen Dritten oder durch höhere Gewalt verursachte verspätete Auslieferungen der Anwenderprogramme kann Gebäudehülle Schweiz nicht haftbar gemacht werden.

6. Fehler in den Kalkulationsstammdaten/ Haftung Gebäudehülle Schweiz bzw. Haftungs-Ausschluss
Für die Qualität der Kalkulationsstammdaten garantiert Gebäudehülle Schweiz ausschliesslich insofern, als allfällige Fehler bei deren Feststellung direkt im e-Katalog bereinigt und aktualisiert werden.
Werden durch den Anwender Fehler festgestellt, so sind diese per E-Mail an info@gebäudehülle.swiss zu melden.
Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die in den Kalkulationsstammdaten enthaltenen Preise lediglich Richtgrössen darstellen. Diese können sich je nach Marktlage erheblich von den aktuellen Marktpreisen unterscheiden, weshalb die enthaltenen Preise als Platzhalter zu verstehen sind. Die eingesetzten Kalkulationsdaten von Gebäudehülle Schweiz entbinden den Anwender nicht von seiner Pflicht, mit den betriebseigenen Kennzahlen die Daten von Gebäudehülle Schweiz zu überschreiben. Die Abklärung der jeweils aktuellen Marktpreise ist ausschliesslich Sache des Anwenders. Gebäudehülle Schweiz übernimmt keinerlei Haftung für die Angemessenheit der in den Kalkulationsstammdaten enthaltenen Preisangaben.
Über die vorstehend definierte Haftung hinaus übernimmt Gebäudehülle Schweiz keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere nicht für Folgeschäden, die dem Anwender aufgrund fehlerhafter Daten entstehen. Ausgeschlossen ist überdies jegliche Haftung für von Gebäudehülle Schweiz beigezogene Hilfspersonen (wie etwa für Datenbearbeitung, Druckerei und dergleichen).
Für irgendwelche Schäden, die dem Anwender durch diesen Vertrag bzw. durch die Nutzung.
der überlassenen Daten selber und/oder gegenüber Dritten entstehen, haftet Gebäudehülle Schweiz in jedem Fall (und stets vorbehältlich der ohnehin bestehenden, vorstehend vereinbarten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen) nur bis zum Betrag der vom Anwender für das letzte Jahr bezahlten Benützungsgebühr.

7. Vertragsdauer und Kündigung
Die vorliegende Viewer-Lizenzvereinbarung beginnt mit dem Eintreffen des vom Anwender unterzeichneten Exemplars bei Gebäudehülle Schweiz und wird fest bis zum Ende des nächsten vollen Kalenderjahres abgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert er sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Anpassung der Kataloge für die Verlängerungsperiode ist ohne Kündigung möglich, wenn die Anpassung bis spätestens Ende September bei Gebäudehülle Schweiz eingelangt ist.
Der Anwender und Gebäudehülle Schweiz können diesen Lizenzvertrag durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr beenden. Aus wichtigen Gründen (insbesondere bei Verletzung von Abschnitt 3., 4.) ist Gebäudehülle Schweiz jederzeit zur fristlosen Auflösung der Vereinbarung berechtigt.

8. Schlussbestimmungen
Der Anwender kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Gebäudehülle Schweiz nicht übertragen. Hingegen kann Gebäudehülle Schweiz seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (oder auch nur deren Ausübung bzw. Erfüllung) auf Dritte übertragen, sofern und solange dem Anwender daraus kein Nachteil entsteht.
Ferner gelten die AGB von Gebäudehülle Schweiz sowie die Datenschutzerklärung von Gebäudehülle Schweiz.

 

G) Datenschutzerklärung von Gebäudehülle Schweiz und Bildungszentrum Polybau

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